Elternzeit, Elterngeld und Familienfinanzen – meine Tipps für werdende Eltern

Über Geld spricht man nicht? Sollte man aber – spätestens beim Thema Kinderwunsch und Elternzeitplanung.
Wenn nämlich nicht jedes Elternteil exakt gleich viel verdient und man sich die Elternzeit nicht 1:1 aufteilt, kann man sich einige tausend Euro und viel Diskussionen sparen, vorausgesetzt, man beschäftigt sich früh genug mit dem Thema.

Basierend auf unseren Erfahrungen habe ich daher eine Liste mit Tipps rund um die Optimierung der Familienfinanzen und Zeitaufteilung für werdende Eltern zusammengestellt. Diese Punkte spiegeln natürlich nur unsere Idealvorstellung wider und passen nicht für jeden, aber vielleicht helfen sie ja dem ein oder anderen weiter.

1. Steuerklassenwechsel ab Kinderwunsch bei verheirateten Paaren mit unterschiedlich hohen Einkommen. – Wenn der Partner, der den größten Teil der Elternzeit übernimmt (meistens die Frau) in den 12 Monaten vor der Geburt im Durchschnitt weniger als 2.900 Euro netto pro Monat verdient hat, bietet sich ein Steuerklassenwechsel an. Der Partner, der also hauptsächlich daheim bleibt und Elterngeld beziehen wird, wechselt in die günstige Steuerklasse III, der andere geht in Klasse V. So bleibt zwar unterm Strich insgesamt weniger Netto im Monat übrig – das bekommt man jedoch bei der obligatorischen Steuererklärung alles wieder zurück. Und: da sich das Elterngeld am Nettoeinkommen vor der Geburt orientiert und dieses durch die bessere Steuerklasse III steigt, erhält man rein durch diesen einfachen Wechsel höheres Elterngeld. Das Maximum liegt dabei immer bei 1.800 Euro im Monat, das man in etwa mit einem Durchschnittsnettoeinkommen von 2.900 Euro pro Monat vor der Geburt erreicht. Deswegen macht dieser Wechsel nur Sinn, wenn man nicht sowieso schon das maximale Elterngeld bekommt. Um herauszufinden, ob sich der Wechsel lohnt und wie hoch euer Elterngeld ausfallen wird, ist der Online-Elterngeldrechner sehr hilfreich.

2. ElterngeldPlus für besseren Überblick bei einer Elternzeit > 12 Monate – dieser Punkt ändert zwar nichts an der Gesamthöhe des Elterngeldes, hat mir persönlich aber sehr geholfen, den Überblick über meine/unsere Finanzen während meiner 22-monatigen Elternzeit zu behalten. So bekommt man statt 12 Monate mal 1.800 Euro und 12 mal 0 Euro beim klassischen Elterngeld, zwei Monate mal 1.800 Euro (volles Elterngeld) und anschließend 20 Monate mal 900 Euro. Unterm Strich kommen also in diesem Beispiel immer 21.600 Euro Elterngeld raus, allerdings hat man im zweiten Fall durchgehend über die gesamte Elternzeit ein Einkommen und kann somit besser planen. Das ist aber reine Geschmackssache und wahrscheinlich am besten für Planungsmenschen wie mich geeignet.

3. Gemeinsames Familienkonto und zwei getrennte Konten mit monatlichem Taschengeld – unabhängig von der Dauer der Elternzeit muss man sich spätestens nach dem Mutterschutz Gedanken über die Familienfinanzen bzw. eine gerechte Aufteilung zwischen dem Vollzeit arbeitenden Partner und dem Partner in Elternzeit oder im Teilzeitjob machen. Auch hier gibt es natürlich kein Idealrezept für alle, aber um geldbezogene Konflikte oder Benachteiligungen zu vermeiden, lohnt es sich, sich frühzeitig einen für beide akzeptablen Plan auszuarbeiten.

Wir haben uns bei dem Punkt sehr lange Gedanken gemacht, wie wir unsere Finanzen möglichst einfach und gerecht regeln.

Herausgekommen ist folgendes Modell, von dem wir auch nach zwei Jahren immer noch sehr überzeugt sind: Jeder hat nach wie vor sein eigenes Konto. Dazu haben wir ein gemeinsames Konto. Auf dieses gemeinsame Konto fließen alle unsere Einnahmen: Gehälter, Elterngeld, Kindergeld, Familiengeld usw. Und von diesem Konto werden alle gemeinsamen Ausgaben bezahlt: Miete/Kredit, Lebensmittel, Haushaltswaren, Annas Kleidung, Kitagebühren, Benzin, Urlaub usw. Damit aber auch jeder sich noch seinen kleinen Luxus finanzieren kann ohne sich „blöd“ zu fühlen, weil es die fünfte Handtasche oder die dritte Skijacke ist, zahlen wir uns jeweils ein monatliches Taschengeld aus. Im einfachsten Fall ist es einfach eine Summe X geteilt durch zwei.

In unserem Fall habe ich darauf bestanden, unsere unterschiedlichen Vollzeiteinkommen nachzubilden, sodass ich 40 % und mein Mann 60 % des gemeinsamen Taschengeldes pro Monat erhält. Damit kommen wir beide super aus und niemand hat das Gefühl sich vor dem anderen für „Spaßausgaben“ rechtfertigen zu müssen, obwohl einer zeitweise aufgrund der Elternzeit ein geringeres oder gar kein Einkommen hat.

Da ich vor kurzem ein sehr interessantes Interview mit Natascha Wegelin von Madame Moneypenny zu diesem Thema gelesen habe, möchte ich hiermit auch auf ihren super Blog zum Thema Finanzplanung für Frauen hinweisen.

4. Bei Planung eines 2. Kindes drei Jahre Elternzeit mit Teilzeit in Elternzeit in Erwägung ziehen – dieser Tipp hat mich leider zu spät erreicht und ist auch etwas knifflig, aber ich versuche es mal einfach zu erklären. Pro Kind hat man Anspruch auf drei Jahre Elternzeit. Man hat immer die Option während der Elternzeit bis zu 30 Stunden pro Woche in Teilzeit zu arbeiten. Sollte man also innerhalb von etwa drei Jahren ein zweites Kind planen und eh nicht gleich wieder Vollzeit in den Job zurückkehren wollen, bietet sich folgende Überlegung an: Um das Einkommen während des zweiten Mutterschutzes (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) sowie das zweite Elterngeld zu erhöhen, könnte man zwischen den beiden Kindern nicht „normal“ in Teilzeit wieder in den Job einsteigen, sondern das Ganze als „Teilzeit in Elternzeit“ machen.

In diesem Fall würde nämlich bei der Berechnung des Einkommens während des Mutterschutzes – also immerhin 3,5 Monate – nicht das Teilzeitgehalt, sondern das Einkommen vor der ersten Elternzeit und somit das Vollzeitgehalt herangezogen. Das bedeutet konkret: auch wenn du zwischen Kind 1 und Kind 2 „nur“ 20 Stunden pro Woche gearbeitet hast, erhält du in den 14 Wochen Mutterschutz dein „altes“ Vollzeitgehalt, da die Elternzeitmonate bei der Berechnung ausgeklammert werden. Auch etwas für Planer, aber gut zu wissen wie ich finde.

Außerdem sichert man sich damit die Möglichkeit, nach der zweiten Elternzeit problemlos wieder Vollzeit einzusteigen, da der Vollzeitarbeitsvertrag bestehen bleibt und nicht in einen Teilzeitvertrag umgewandelt wird solange man „nur“ Teilzeit in Elternzeit gearbeitet hat.

5. Wiedereinstieg in Teilzeit: wie viele Stunden/Tage bieten sich an? – Vor dem Wiedereinstieg in den Job hatte ich größten Respekt, man könnte es auch Angst nennen. Morgens gestresst ins Büro hetzen, um 14 Uhr den Stift fallen lassen um Anna wiederum eine Stunde später in der Kita abzuholen und abends trotzdem mit dem Gefühl nichts geschafft zu haben ins Bett zu fallen – so hatte ich mir meinen Alltag als Working Mum vorgestellt. Glücklicherweise halten sich solche Tage aber ebenso wie das schlechte Gewissen und das Gefühl weder dem Job noch dem Kind gerecht zu werden, absolut in Grenzen. Mein Tipp und meiner Meinung nach einer der wichtigsten Faktoren ist die Aufteilung meiner 22 Arbeitsstunden auf die Woche: montags arbeite ich 7 Stunden, von Dienstag bis Donnerstag jeweils 5 Stunden und freitags habe ich frei. Abgesehen von dem wunderbaren freien Tag für Haushalt, Besorgungen und (Arzt-)Termine ohne Anna, ist vor allem der ganze Arbeitstag am Montag Gold wert. Natürlich ist das nur dank der Flexibilität und Kooperation meines Mannes möglich, der Anna an dem Tag sowohl morgens in die Kita bringt als auch nachmittags abholt und die anschließende Betreuung übernimmt.

So ist das eine Win-Win-Win-Situation für uns alle drei: Anna hat ihren Papa auch mal ein paar Stunden ganz für sich. Mein Mann genießt die Zeit mit ihr und profitiert von den Alltagserfahrungen mit Kind und ohne mich. Und ich kann einen Tag lang „ganz normal“ arbeiten, inklusive Mittagessen mit Kollegen, Meetings am Nachmittag und Feierabend ohne Zeitdruck.

Egal ob mehr oder weniger Wochenstunden oder Arbeitstage: ich würde allen Eltern mit der klassischen Vollzeit- und Teilzeit-mit-anschließender-Kinderbetreuung-Aufteilung empfehlen, für einen Tag in der Woche die Rollen zu tauschen. Das sorgt zumindest bei uns trotz der eher klassischen Rollenverteilung (für die wir uns bewusst entschieden haben) für größeres gegenseitiges Verständnis und Ausgeglichenheit.

6. Die 4 bis 6 Wochen arbeitsfreie Zeit für die Kitaeingewöhnung sind (oft) gerechtfertigt. – Anna war nach gut drei Wochen ohne Tränen oder Drama eingewöhnt und ich perplex. Was hatten mir alle für einen Schmarrn erzählt von wegen „rechne mal lieber mit sechs statt nur vier Wochen Eingewöhnung, du weißt nie was kommt“. Und jetzt sollte ich noch über drei Wochen nutzlos rumsitzen während meine arme Kleine fünf Stunden am Tag in der Kita ist. Doch weit gefehlt: erstens war ich aufgrund der überraschenden zweiten Schwangerschaft mehr als froh um die ruhigen Stunden, die ich fast ausschließlich mit Schlafen verbracht habe. Zweitens hat der Frieden ziemlich genau eine Woche angehalten.

Denn dann kam das, was mir alle prophezeit hatten: Bindehautentzündung I, Bronchitis, Bindehautentzündung II, unerklärliches Fieber und wochenlanger Husten. Immer unterbrochen von etwa zwei bis drei Kitatagen begleitet von Geschrei, sich-bei-der-Verabschiedung-an-mich-klammern und Tränen (bei Anna und mir). Obwohl sie nie ein anhängliches Mamakind und auch nicht sehr anfällig für Krankheiten war. Erledigt hat sich das ganze Krankheits- und Wiedereingewöhnungsdrama dann genau vier Tage vor meinem ersten Arbeitstag – vielen Dank an alle, die mich vor dieser Realität gewarnt hatten.

Ich hoffe, dass die/der ein oder andere von euch etwas aus dieser Liste für sich verwenden kann und freue mich natürlich auch über jede Ergänzung!

Christine

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